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Begleitung und Beistand Teil 2

Begleitung und Beistand Teil 2 Ich habe im ersten Teil aufgehört mit dem Für alle anderen Behörden steht es im § 13 Sozialgesetzbuch X. Laut – SGB X – dürfen Betroffene bei allen Behördengängen durch eine Person ihres Vertrauens begleitet werden. Die begleitende Person ist durch dieses Gesetz berechtigt, vertrauliche Informationen, wie persönliche bzw. Sozialdaten, während…

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