Kindeswohl Gewalt Hilfen Teil 1
Ich möchte hier über das Kindeswohl und alles was dazugehört informieren.
In diesem Beitrag werden die verschiedenen Formen der Misshandlung, der Vernachlässigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschrieben und ihre Ursachen erklärt. Das Kindeswohl sollte in diesem Zusammenhang und das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung bedeutsam, dass Eltern eine Orientierung für den Alltag mit ihren Kindern gibt.
Auch Erwachsene haben das Recht darauf nicht geschlagen zu werden. Sich nicht seelisch niedermachen zu lassen, oder sich sexuelle Übergriffigkeit gefallen lassen zu müssen.
Der Begriff Kindeswohl
Es folgt der Begriff der Kindeswohl und der Versuch, mit einer oft listenhaften Erläuterung der einzelnen Formen von Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch, die Gefährdungen aufzuzeigen.
Wie weit jedoch die Erziehungspraxis noch vom Ideal entfernt ist, zeigt das Ausmaß von Erziehungsgewalt in verschiedenen Untersuchungen. Der Begriff Kindeswohl wird näher erläutert, ebenso die möglichen Folgen der Gewalt gegen Mädchen und Jungen.
Abschließend wird aufgezeigt, was die Einzelnen/der Einzelne tun kann, wenn er in seiner Familie oder Umgebung von möglicher Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch erfährt. Die wichtigste Botschaft lautet: „Ruhe bewahren und geplant handeln“. Dazu werden die verschiedenen Hilfemöglichkeiten aufgezeigt und Stellen benannt, die in solchen Fällen in Anspruch genommen werden können bzw. zuständig sind. Für die Mitarbeiter/innen gilt dabei ein bestimmtes, gesetzlich vorgegebenes Verfahren von der Gefährdungseinschätzung zu den weiteren umzusetzenden Schritten.
Kindesmisshandlung und sexueller Missbrauch sind Formen der Gewalt gegen Kinder
Während das Bewusstsein für die Verbreitung sexueller Gewalt gegen Kinder in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, werden die anderen Formen von Gewalt gegen Mädchen und Jungen nur wenig öffentlich wahrgenommen. Höchstens dann, wenn ein Kind in Folge unzureichender Versorgung oder massiver Gewalteinwirkung zu Tode kam.
Die Unterschiede
Zum Verständnis ist es notwendig, Kindesmisshandlung zu unterteilen in körperliche und/oder seelische Misshandlung von Kindern sowie die Vernachlässigung von Kindern. Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung im Besonderen, aber auch der sexuelle Missbrauch sind Gewalthandlungen, denen Kinder und Jugendliche – wenn auch nicht ausschließlich – so doch zu einem erheblichen Teil innerhalb der Familie ausgesetzt sind.
Körperlichen Misshandlung
Unter dem Begriff der körperlichen Misshandlung werden alle Formen körperlicher Gewalt gegen ein Kind gefasst, die zu körperlichen Verletzungen führen (können), z.B. Schlagen, Schütteln, Stoßen, Verbrennen, Würgen. Die Misshandlung wird mit Absicht bzw. unter Inkaufnahme der Verursachung ernsthafter körperlicher Verletzungen oder seelischer Schäden begangen. Das hat dann nichts mehr mit Kindeswohl zu tun.
Seelische Misshandlung
Die seelische Misshandlung meint ein Verhalten auf Seiten der Erwachsenen, das dem Kind gegenüber eine feindliche oder abweisende Haltung zum Ausdruck bringt. Das Kind wird abgelehnt, dauernd herabgesetzt, isoliert, terrorisiert, erniedrigt und gekränkt. Ihm wird das Gefühl gegeben, wertlos zu sein. Übertriebene unrealistische Erwartungen an ein Kind, die dauernde Überbehütung eines Mädchens oder Jungen sowie die Zeugenschaft von Gewalt zwischen den Eltern sind ebenfalls Formen seelischer Misshandlung. Da sie keine körperlich sichtbaren Spuren hinterlässt, ist die seelische Misshandlung von Kindern viel schwerer feststellbar. Auch bei dieser Form ist das Kindeswohl aktiv gefährdet. Jungen sind etwas häufiger als Mädchen Opfer von Misshandlungen. Misshandlungen können sowohl spontan als auch geplant erfolgen.
Körperliche Strafen und körperliche Misshandlungen haben seelische Folgen
Misshandlungen sind in der Regel eine Steigerung von Strafen (z.B. die Ohrfeige, die Tracht Prügel), die erzieherisch gemeint oder zur Kontrolle kindlichen Verhaltens eingesetzt werden. Zwischen Strafen und Misshandlungen gibt es fließende Grenzen. Grundsätzlich bedeuten Körperstrafen eine Herabsetzung des Kindes und eine Verletzung seiner Würde. Dabei muss eine bewusste physische oder psychische Schädigung des Kindes nicht das Ziel der Handlungen sein. Hinzuzufügen ist, dass körperliche Strafen und körperliche Misshandlungen immer auch seelisch wirken. Und: Eltern, die ihre Kinder viel bestrafen, nutzen alle Möglichkeiten der Bestrafung, also sowohl körperliche wie seelische.
Was ist Vernachlässigung
Der Begriff der Vernachlässigung meint ein wiederholtes oder dauerhaftes Unterlassen oder Nichtbeachten der kindlichen Bedürfnisse hinsichtlich der notwendigen Ernährung, Fürsorge, Pflege, Geborgenheit und Förderung von Seiten der Sorgeberechtigten. Dieses Unterlassen kann aufgrund unzureichenden Wissens, mangelnder Feinfühligkeit oder absichtlich erfolgen. Die dadurch verursachte Unterversorgung des Kindes beeinträchtigt und schädigt seine Entwicklung. Im schlimmsten Fall kann der Tod des Kindes die Folge sein. Die Vernachlässigung von Kindern wird immer durch die sorgeverantwortlichen Personen, in aller Regel Mutter und Vater verursacht.
Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle Gewalt oder auch sexualisierte Gewalt (diese Begriffe werden hier gleichermaßen verwendet) bedeutet, dass ein Erwachsener sexuelle Handlungen an einem Kind oder vor einem Kind vornimmt oder an sich vornehmen lässt, entweder gegen den Willen des Kindes bzw. denen das Kind aufgrund seines Alters und seines Entwicklungsstandes nicht wissentlich zustimmen kann. Der Erwachsene nutzt seine Überlegenheit dazu aus, seine persönlichen Bedürfnisse nach
Macht, Intimität oder Erregung zu befriedigen. Diese sexuelle Instrumentalisierung eines Mädchens oder Jungens wird oft mit Drohungen und einem Geheimhaltungsverbot durchgesetzt. Der sexuelle Missbrauch ist ein geplantes und kein spontanes Geschehen. Täter sind hauptsächlich Männer, aber zu einem geringen Teil auch Frauen. Mädchen sind stärker betroffen als Jungen.
Oft entsteht insbesondere durch die Darstellung spektakulärer Fälle in den Medien der Eindruck, der sexuelle Missbrauch durch Fremde sei der häufigste Fall. Zu betonen ist jedoch, dass der überwiegende Teil sexueller Gewalt innerhalb der Familie bzw. im sozialen Nahraum stattfindet, also dort, wo Mädchen und Jungen den Erwachsenen vertrauen und in höchstem Maße von ihnen abhängig sind.
Diese beschriebenen Formen von Gewalt gegen Kinder unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ursachen, Problemlagen, Symptome, Reaktionen und Bewältigungsstrategien und weisen doch gleichzeitig Gemeinsamkeiten auf, bzw. sie können zusammen auftreten.
Gefährdung des Kindeswohl, was ist das?
Der Begriff „Kindeswohl“ bezeichnet das körperliche und psychische Wohlbefinden eines Kindes. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn durch eine Handlung oder Unterlassung einer Handlung das Wohlergehen eines Kindes in Gefahr gebracht wird.
Die Gefahr kann von einer sorgeberechtigten oder einer dritten Person ausgehen. Gefährdungslagen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Familien entstehen
Kindeswohlgefährdung“ ist ein undefinierter Rechtsbegriff. Das heißt: Es gibt keine eindeutige rechtliche Definition, was damit tatsächlich gemeint ist. Die Einschätzung, ob eine Gefährdung vorliegt und was letztlich zu tun ist, liegt dann beim Jugendamt bzw. bei Gericht.
Ob eine Gefährdung tatsächlich besteht, muss daher in jedem Einzelfall immer gründlich analysiert werden. Erst daraufhin sollte entschieden werden welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, entscheiden tun es letzten Endes die Fachkräfte des Jugendamts und das Familiengericht.
Gefährdung des Kindeswohl wie entsteht diese?
Sie kann aus bewusstem oder unbewusstem Verhalten heraus entstehen. Die beiden Seiten müssen genau untersucht werden und entsprechend, und zwar unterschiedlich, behandelt werden. Sie kann ausfolgenden Gründen entstehen.
1) Kindeswohlgefährdung durch Sorgerechtsmissbrauch
2) Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung des Kindes
3) Kindeswohlgefährdung durch unverschuldetes Versagen
4) Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten einer dritten Person
Für welche Berufsgruppen ist der Begriff das Kindeswohl von zentraler Bedeutung?
Für Fachkräfte und Berufsgeheimnisträger in den Bereichen Kinder- und Jungendhilfe, Kinder- und Jugendschutz, Familie und Adoption, Lehrerinnen und Lehrer. Es gehören aber auch die Berufsgruppen der Berater dazu welche mit Kindern zu tun haben. Ebenso gehören Richter*innen, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger, Umgangsbegleitungen, Erziehungsberatungsstellen, Vormünder, Ergänzungspfleger dazu. Aber natürlich ist der Begriff des Kindeswohls auch für die Eltern und Vertrauenspersonen von Kindern von zentraler Bedeutung. Er steht über allem, sobald ein Kind involviert ist.
Welche Arten/Formen von Kindeswohlgefährdung gibt es?
1) Vernachlässigung
2) Kindesmisshandlung
3) Sexualisierte Gewalt
4) Genitalbeschneidung
5) Gefährdung des Vermögens
Vernachlässigung als Überbegriff darunter gehört auch die Körperliche und Seelische Vernachlässigung
Vernachlässigung als Überbegriff
Kinder brauchen zum Schutz ihrer körperlichen, emotionalen und seelischen Unversehrtheit und Entwicklung die Hilfe ihrer Eltern. Um das zu gewährleisten, müssen die Personensorgeverantwortlichen ihren Fürsorgepflichten nachkommen. Sie müssen die essenziellen Bedürfnisse der Kinder erfüllen. Unterlassen personensorgeberechtigte oder erziehungsbevollmächtigte Personen die notwendigen fürsorglichen Handlungen, ist das Kindeswohl gefährdet.
Von Vernachlässigung kann man dann Reden, wenn die Eltern oder die Personen, welche für das Kind zuständig ist, diesen Aufgaben/Plichten ständig zu wieder handeln.
Dabei gibt es Situationen, wo es ganz schwer ist, alles genau zu beurteilen. Da kann man nur Fakten sammeln, am besten mit mehreren Personen, die Fakten unter die Lupe nehmen und den zuständigen Behörden wie Jugendamt (wenn diese nicht von sich aus eine Risikoanalyse durchführt) oder Gericht mitteilen, damit diese die notwendigen Schritte einleiten können.
Körperliche Vernachlässigung
Mangelhafte Versorgung mit Flüssigkeit, Nahrung, wetterangepasster Kleidung, Hygiene, Medizin, nicht ausreichend großer Wohn- und Bewegungsraum zählen zu körperlicher Vernachlässigung.
Beispiele hierfür
Das ist Kind ist zu mager, aber auch das Gegenteil kann der Fall sein, es ist viel zu dick für seine Größe und Alter.
Das Kind ist ständig müde, leidet unter Schlafmangel, und dadurch unaufmerksam oder gereizt.
Im Winter hat es nicht entsprechende Kleidung an die wärmt. (Schal, Handschuhe, Winterschuhe)
Im Sommer hat es viel zu warme Kleidung an (langärmlige, dicke Pullover, Jacken, Stiefel), obwohl es 30° im Schatten hat.
Es ist krank und wenn man nachfragt, war es nicht beim Arzt, obwohl es nötig gewesen wäre.
Es hat kein eigenes Bett, sondern nur eine Matratze und wohlmöglich auch noch in einem Zimmer wo große und kleinere Kinder zusammenleben und schlafen müssen.
Erzieherische Vernachlässigung
Unzureichende Erziehung ist schwer zu definieren da jeder, der Kinder hat, seine eigene Sicht der Dinge hat und die Werte und Normen anders handhabt und diese so auch an seine Kinder bewusst oder unbewusst weitergibt.
Da darf man nicht seine eigenen Maßstäbe als Richtschnur nehmen. Natürlich ist es nicht gut, wenn das Kind keinen Respekt vor fremdem Eigentum hat, oder alles für sich allein beansprucht.
Die fehlende kognitive Förderung ist ebenfalls eine Form der erzieherischen Vernachlässigung und gefährdet das Kindeswohl, wie zum Beispiel:
- Farben unterscheiden und mit Stiften malen
- Das Kind nur vor dem Fernsehgerät platziert, damit man sich nicht mit ihm beschäftigen muss
- es andauernd vor der Konsole sitzt lassen und so die Bewegung fehlen lassen
- dem Kind nicht beibringen, was gut und böse ist, dass man anderen Kindern nicht weh tun darf
- keine Konsequenzen aufzeigen für eigenes Handeln oder aufgezeigte Konsequenzen nicht umsetzen
- Lob und Tadel nicht einsetzt bei guten oder schlechten Dingen
- Es nicht dazu animiert und unterstützt, auch draußen, mit anderen Kindern oder mal bewusst allein zu beschäftigen
- Bei gemeinsamen Spielen wie Gesellschaftsspielen, Kartenspielen, Memorys das Kind bewusst immer gewinnen oder verlieren zu lassen
Unzulängliche Aufsicht / Missachtung der Aufsichtspflicht bedeutet
- Alleine-Lassen der Kinder – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung
- unzulängliches Einschreiten, wenn das Kind z.B. die Türe öffnet und aus dem Wohnraum gehen möchte
- Nur „mal schnell zum Einkaufen um die Ecke“ ein Kleinkind über längere Zeit hinweg ohne Aufsicht allein daheimlassen
- regelmäßig Partys in der Wohnung feiern, dabei Alkohol und Zigaretten konsumieren, und das Kind kann in der Zeit machen was es will
- Der 6-Jährige der nachts um 22°° Uhr allein auf der Straße rumläuft
- Ein Kleinkind, das wegen großem Durst die Reste aus den Flaschen und Gläser der Party austrinkt oder herumliegende Zigaretten oder Alkoholisierte Naschereien isst.
Emotionale Vernachlässigung
Unzureichende emotionale Anteilnahme am Leben des Kindes, man zeigt kein Mitgefühl beim ersten Liebeskummer, oder wenn ein Freund aus der Kita mit den Eltern wegzieht und das Kind ganz traurig ist, das Lieblingsspielzeug verloren geht, Mangel an Aufmerksamkeit, emotionaler Wärme und Nähe, Wertschätzung, Geborgenheit, nicht vorhandenes Interesse an der emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes. Die Eltern beschäftigen sich fast nie mit dem Kind, verhalten sich zum Kind emotional kalt oder die engsten Bezugspersonen des Kindes wechseln häufig. Ist nicht immer gleich festzustellen und die Gefährdung des Kindeswohl ist hier leider sehr nachhaltig.
Die meisten Delikte werden mit dem ⇒STGB Strafgesetzbuch⇐ geahndet. Natürlich ist das ⇒BGB⇐ sowie das ⇒SGB VIII⇐ auch nicht außen vor. Da ich aber kein Jurist bin kann und möchte ich an diese Stelle für keine der Delikte jetzt einen Gesetzestext nennen. Falls sie von etwas betroffen sind dann wenden sie sich bitte vertrauensvoll an einen Fachanwalt ihres Vertrauens. Der ist auf jeden Fall in der Lage sie vollumfassend darüber zu informieren.
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