Sexting Teil 2 Risiken Folgen Empfehlungen
Machen wir weiter mit Sexting Teil 2 Risiken Folgen Empfehlungen und was das Stgb dazu sagt.
Im Sexting Teil 2 können wir das Rechtliche nicht ganz außer acht lassen
Aus dem zuerst einvernehmlichen Tausch expliziter Aufnahmen kann sich schnell Cybermobbing entwickeln. Aus rechtlicher Sicht ist Sexting problematisch: Der Versand und der Besitz pornografischer Aufnahmen kann strafrechtlich verfolgt werden, gerade wenn es sich um Nacktbilder von Minderjährigen handelt, die dann als Missbrauchsdarstellungen behandelt werden könnten.
Die Zuständigen Paragrafen sind alle im STGB angesiedelt und können dort nachgelesen werden.
Gesetzestexte STGB wie § 184 a, b, c,
oder §185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung.
Die psychologische Seite ist vielleicht noch viel schlimmer denn die sieht man dabei nicht. Ich möchte hier an dieser Stelle das ganze nicht ausführen, dazu haben wir eine Geschichte veröffentlicht wo das alles beschrieben wird.
Die Geschichte von Peter und Simone.
Dort haben wir beschrieben was passieren kann und wie sich das Mädchen dabei gefühlt hat und was für Folgen daraus entstehen könnte.
⇒ Sexting Risiken Folgen und Gefahren 1 ist hier entlang ⇐
⇒ Sexting Teil 2 Risiken Folgen Empfehlungen ist hier ⇐
Wie können Eltern ihren Kindern helfen?
Interesse zeigen
Wichtig ist, dass Eltern an der Online-Kommunikation ihres Kindes Interesse zeigen, mit ihnen immer mal wieder über Erlebnisse dabei sprechen und ihnen signalisieren, dass sie sich bei Problemen jederzeit an sie wenden können, ohne ein Handy- oder Internetverbot fürchten zu müssen. Das Institut für Ehe und Familie berichtet, dass Jugendliche sich sogar wünschen, mit ihren Eltern mehr über schwierige Fragen rund um Sexualität und Beziehung zu reden. Wenn Eltern diesem Wunsch nachkommen und mit ihren Kindern über Sexting Teil 2 über die Risiken und Gefahren sprechen, können sie ihnen sagen, dass sie nicht wollen, dass sie Nacktfotos teilen – auch nicht mit jemandem, dem sie wirklich vertrauen, da sie sich so in eine unvorhersehbare und machtlose Lage begeben.
Gehst du zu sorglos mit Daten und Bildern um, s. B. von jedem Urlaub und egal was du tust, Bilder postest dann muss man sich nicht wundern wenn es die Kinder auch tun. Man kann dann noch nicht mal mit dem Argument kommen, es ist aber gefährlich. Dann kann es schon mal passieren das man zu hören bekommt, du machst das doch auch.
Haben sie selbst ein Profil in einem Sozialen Netzwerk, sollten Sie deshalb selbst sparsam mit persönlichen Informationen und Bildern umgehen.
Auf Folgen hinweisen
Auf der anderen Seite ist es wichtig, seinen Kindern vorab deutlich zu machen, dass das „Unter Druck setzen“ einer anderen Person bereits ein grenzüberschreitendes Verhalten ist. Entscheidend ist der Verweis darauf, dass das Anfordern und Drängen auf Nacktaufnahmen eine andere Person immer in eine unangenehme Lage versetzt.
Über Risiken sprechen
Mit älteren Kindern ab etwa zwölf Jahren und Jugendlichen sprechen Eltern am besten frühzeitig über den Schutz persönlicher Daten und Bilder, problematische Inhalte (Extremismus, Gewalt, Pornografie, Selbstgefährdung), Kontaktrisiken (Cybermobbing, sexuelle Belästigung) und (Selbst)Inszenierungen sowie generell über Sexualität, Liebe und Beziehungen. Dabei können sie ihr Kind dazu anregen, die Selbstdarstellung, etwa in sozialen Netzwerken wie Instagram, kritisch zu betrachten und ihm erklären, dass es sich nicht zu etwas drängen lassen sollte. Schließlich ist Sexualität höchst persönlich und erfordert einen sensiblen, selbst bestimmten Umgang, auch bei digitalen Fotos und Videos.
Zudem ist zu beachten, dass Beziehungen sich ändern und Vertrauen enttäuscht werden kann. Wichtig ist auch, darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei der Weitergabe persönlichen Materials von anderen nicht um einen harmlosen Scherz handelt, sondern weitreichende Folgen haben kann. Wenn Jugendliche dennoch erotische Aufnahmen von sich erstellen und weiterleiten, sollten sie zumindest nicht eindeutig erkennbar sein, etwa indem man das Gesicht weglässt.
Sensibel reagieren
Ist der Fall eingetreten, dass explizite Inhalte verbreitet wurden und Betroffene erpresst werden, ist es wichtig, diese nicht dafür verantwortlich zu machen, sondern diejenigen, die das Foto verbreitet haben oder versuchen damit zu erpressen. Wichtig ist, dass Eltern sensibel mit dieser sehr persönlichen Situation umgehen, sich behutsam nach den Hintergründen erkundigen und ihr Kind dabei unterstützen, seinen Weg zu finden, in solchen Fällen darüber zu sprechen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Falls sie sich überfordert fühlen, können sie sich auch an Beratungsstellen wenden
Sicherheitsregeln vereinbaren
Bereits vor den ersten Chaterfahrungen des Kindes ist es ratsam, gemeinsame Verhaltensregeln festzulegen. Wichtig sind dabei folgende Vereinbarungen:
Nachdenken vor dem Posten.
Auf die Herausgabe persönlicher Bilder verzichten, mögliche Folgen beachten, sparsam mit eigenen Daten umgehen und Vertrauliches offline besprechen. Sicherheitseinstellungen nutzen und Inhalte nur Personen auf der Freundesliste zugänglich machen – hier dann aber auch nicht jeden hinzufügen.
Persönliches auch so behandeln.
Keine privaten Aufnahmen oder Daten von Fremden verbreiten. Dies verletzt die Persönlichkeitsrechte des anderen und kann weitreichende Folgen haben.
Bei fremden Kontakten misstrauisch sein.
Man kann nie wissen, wer sich hinter harmlosen Benutzernamen verbirgt. Auch bei scheinbar Bekannten kann man nie sicher sein, ob es sich um diese Person handelt oder jemand mitliest und Informationen weitergibt oder ob Inhalte z.B. über Screenshots gespeichert und weitergegeben werden.
StörerInnen blockieren.
Bei StörerInnen in Communitys und Messengern die Blockier-Funktion nutzen, um weitere Beiträge auszublenden. Bei Messengern wie WhatsApp, die die Mobilfunknummer als Kennung verwendet, sollte diese gesperrt werden, um Kontakt per SMS oder Anruf zu verhindern. Dauern die Belästigungen anonym oder mit anderer Nummer an, hilft oft nur die Nummer zu wechseln.
Beweise sichern und melden.
Im Sexting Teil 2 wollen wir sechs Empfehlungen für Eltern und Lehrkräfte zum Umgang mit Sexting mitgeben
1. ⇒ Einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen ebenso wie einvernehmlichen Sex akzeptieren
Einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen sollte genau wie einvernehmlicher Sex als normaler Bestandteil des Erwachsenwerdens anerkannt und nicht tabuisiert werden. Damit wird es möglich, bei Bedarf Details des „Safer Sexting“ zu besprechen. Etwa: Wann und warum man es mit wem tun oder lieber nicht tun sollte? Wie man die Bilder gestalten oder lieber nicht gestalten sollte (z.B. mit oder ohne Gesicht auf dem Foto)? Welche Handy-Apps für die private Kommunikation man nutzen oder nicht nutzen sollte (z.B. wie sicher ist die Smartphone-App Snapchat)? Was mit vertraulich ausgetauschten Bildern nach einer Trennung geschehen oder nicht geschehen sollte? Welche Besonderheiten bei der Weitergabe oder Veröffentlichung freizügiger Fotos bei verschiedenen Mediendiensten zu beachten sind (z.B. WhatsApp versus Instagram versus Facebook)? Da Gespräche über sexuelles Verhalten zwischen Jugendlichen einerseits und Eltern und Lehrkräften andererseits oft schwierig und schambesetzt sind, bieten sich hier auch sexualpädagogische Konzepte der Peer Education an (d.h. ausgebildete ältere Jugendliche stehen den Jüngeren beratend zur Seite).
2 ⇒ Nicht-einvernehmliches Weiterleiten bloßstellender Bilder als Problem fokussieren
Das Herumzeigen und Weiterleiten privater Fotos ohne Einverständnis der abgebildeten Person muss als das eigentliche Problem in den Fokus gerückt werden. Denn es ist unethisch und illegal. Hier ist pädagogisch vorzuleben und zu vermitteln, was Vertrauen und Privatsphäre in einer romantischen/sexuellen Beziehung, im Freundeskreis und in der Familie bedeuten. Alle Jugendlichen müssen lernen, dass sie sich keinesfalls am Weiterleiten bloßstellender Bilder beteiligen dürfen, dass es sich dabei nicht um eine Bagatelle oder einen „lustigen Streich“ handelt, und dass es Ehrensache und eine Frage der Zivilcourage ist, dagegen vorzugehen, sobald man Foto-Missbrauch im Freundeskreis mitbekommt. Hier besteht medienpädagogischer und medienrechtlicher Aufklärungsbedarf zu Konzepten der digitalen Privatsphäre, des Rechts am eigenen Bild, des Schutzes des höchstpersönlichen Lebensbereichs, verschiedenen Formen der Öffentlichkeit usw. Auch und gerade im Social-Media-Zeitalter, in dem sekundenschnell jederzeit Fotos erstellt und geteilt werden können, steigen die Herausforderungen an die Differenzierungsfähigkeit, um genau zu wissen, welche Bilder man unter welchen Umständen mit wem teilen oder eben nicht teilen darf.
3. ⇒ Unterstützung für Mobbing-Opfer durch Peers, Erwachsene und Institutionen verbessern
Wenn Sexting als solches nicht mehr tabuisiert wird, können die von ungewollter Foto-Weitergabe betroffenen oder bedrohten weiblichen wie männlichen Opfer sich Hilfe suchend an Eltern und Lehrkräfte wenden, ohne befürchten zu müssen, selbst beschuldigt und bestraft zu werden. Das Einschalten von Erwachsenen, die sich auf die Seite der Opfer stellen, ist meist das wirksamste Mittel, um Mobbing zu stoppen. Zudem ist es wichtig, die unbeteiligten Zuschauerinnen und Zuschauer von Mobbing-Fällen (sog. Bystander) zu aktivieren, damit sie ihre
Mitverantwortung erkennen und dem Opfer aktiv beistehen – auch (und gerade) wenn es sich vielleicht um eine Außenseiterin in der Klasse handelt. Schulen sollten kompetente Ansprechpersonen für Betroffene benennen und Konzepte zur Prävention und Intervention bei Foto-Missbrauch, Mobbing und Cybermobbing unter ihren Schülerinnen und Schülern entwickeln, die auch die Eltern einbeziehen. Hier wären dringend Best‑ bzw. Good-Practice-Fälle zu sammeln und zu veröffentlichen, die zeigen, dass und wie Mobbing-Fälle rund um Sexting erfolgreich gemeinsam bekämpft wurden. Es sollte weder in der medialen Debatte noch in der jugendlichen Lebenswelt so erscheinen, als ob gegen Mobbing prinzipiell nichts zu machen sei, so dass einem selbst als Opfer letztlich als einziger Ausweg nur der Suizid bliebe – eine Vorstellung, die von Jugendlichen durchaus häufiger zu hören ist.
4. ⇒ Sexueller Doppelmoral und Verunglimpfung von sexuell aktiven Mädchen als „Schlampen“ entgegenwirken
Sexuelle Doppelmoral und das Verunglimpfen von sexuell aktiven Mädchen als „Schlampen“ sind auch im 21. Jahrhundert unter Jugendlichen ein Problem. Solche sexistischen Vorstellungen begünstigen es, dass in erster Linie Mädchen anhand ungewollt weiter geleiteter Sexting-Bilder von Peers – und zwar von Jungen und von anderen Mädchen – gemobbt werden, weil „Schlampen“ es aus Sicht der Täterinnen und Täter angeblich „nicht anders verdienen“. Hier zeigt sich der große pädagogische und gesamtgesellschaftliche Nachholbedarf im Feld der sexuellen Gleichberechtigung. In Elternhaus und Schule sollten überkommene Sexualklischees über den „Trieb“ der Jungen und den „Ruf“ der Mädchen hinterfragt werden. Akzeptanz für die Legitimität und natürliche Vielfalt der Sexualitäten von Mädchen – genau wie von Jungen – gilt es zu erhöhen.
5. ⇒ Ausdrückliches Einverständnis als Richtschnur jeglichen sexuellen Handelns besser verankern und dabei die Jungen stärker in die Pflicht nehmen
Als Richtschnur sexuellen Handelns muss ausdrückliches Einverständnis fest etabliert und auf alle Varianten sexuellen Ausdrucks inklusive Sexting angewendet werden. Nicht-einvernehmlicher Umgang mit freizügigen Fotos betrifft nicht nur das ungewollte Weiterleiten, sondern auch andere Aspekte wie z.B. eigene Fotos an eine Person senden, die das nicht möchte; eine andere Person dazu drängen oder erpressen, Fotos zu liefern; heimlich Fotos aufnehmen etc. Diese grenzverletzenden Verhaltensweisen sind von einvernehmlichem Sexting als Ausdruck geteilter Intimität klar abzuheben. Grenzverletzungen beim Umgang mit intimen Fotos sind insgesamt die Ausnahme. Aber sie kommen noch zu oft vor. Das Einüben des Konsensprinzips, v.a. des Erkennens und Respektierens von Grenzen, ist eine wichtige Erziehungsaufgabe. Hier sollte in der Debatte um Sexting-Probleme, die Aufmerksamkeit auch auf die Erziehung der Jungen gerichtet werden, damit eindeutig übergriffiges Verhalten vom „Busengrapschen“ bis zum heimlichen Aufnehmen, Weiterleiten oder Erpressen von „Oben-Ohne-Bildern“ eben nicht als „normales“ Jungenverhalten gegenüber Mädchen gilt.
6. ⇒ Foto-Missbrauch in einer sozialen Gruppe nicht auf ein Medienproblem verkürzen, sondern als Symptom grundlegenderer Konflikte behandeln
Wenn Probleme rund um Sexting auftreten, so sind diese nicht auf „falschen Umgang“ mit dem Medium Handy oder Smartphone zu verkürzen. Vielmehr spiegeln sich in diesen Problemen (sexistisches Mobbing von Mädchen; fehlende Unterstützung für Mobbing-Opfer von Seiten der Peers wie der Erwachsenen; fehlende Sensibilisierung für Privatsphäre; ungenügendes Einüben von Konsensprinzipien etc.) grundlegende Fragen des zwischenmenschlichen Zusammenlebens. Deswegen ist Sexting auch nicht nur ein Thema für die Medienpädagogik, sondern ebenso für die Sexual‑ und Geschlechterpädagogik sowie für die Ethik.
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