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Gewalt Hilfen Kindeswohl Teil 2

Ich möchte in Gewalt Hilfen Teil 2 über das Kindeswohl und die dazugehörige Gewalt an Kindern informieren und alles was dazugehört

Viele verschiedene Bilder von Kindern und Frauen dehnen Gewalt widerfahren ist

In diesem Beitrag werden die verschiedenen Formen der Misshandlung, der Vernachlässigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschrieben und ihre Ursachen erklärt. Die Gewalt Hilfen Kindeswohl Teil 2 geht noch mehr auf die Art der Gewalt ein welche die Kinder dabei erfahren. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und dies von großer Bedeutung ist. Es sollte Eltern eine Orientierung für den Alltag mit ihren Kindern geben.

Auch Erwachsene haben das Recht darauf nicht geschlagen zu werden. Sich nicht seelisch niedermachen zu lassen, oder sich sexuelle Übergriffigkeit gefallen lassen zu müssen. Leider widerfährt auch Erwachsenen diese Gewalt immer wieder.

Eine Hand die zeigt Stoppt die Gewalt

Gewalt Hilfen Kindeswohl erklärt hier die unterschiedlichen Arten der Kindesmisshandlung sowie dessen Formen.

Seelische Misshandlung
Die Unterscheidung zwischen seelischer Vernachlässigung und seelischer Misshandlung ist oft unklar. Bei der Misshandlung liegt die Betonung auf dem aktiven Fehlverhalten der Sorgeberechtigten. Sie verhalten sich diese gegenüber dem Kind abwertend, machen es runter mit Worten wie „du bist doch nichts wert“, „du kannst nichts“, „aus dir wird nie was“.

Ist das Elternverhalten ablehnend, lieblos, wird das Kind ständig angeschrien oder ähnliches, so beeinträchtigt das die psychische Gesundheit des Kindes. Auch das ist eine Form der Gewalt. Bei Trennungen und Scheidungskonflikten kann es auch zu einer seelischen Misshandlung kommen, indem man das Kind in einen Konflikt bringt, weil es sich zwischen den Elternteilen entscheiden muss. Es wird ständig abwertend von dem nicht anwesenden Elternteil gesprochen. Die Umgänge werden verweigert. Das Kind wird angelogen (z. B. dein Papa / deine Mama hat ja eh nie Zeit für dich, sie / er hat dich mal wieder vergessen, du bist ihm / ihr egal).

 

Körperliche Misshandlung
Aktive Handlungen, welche zu beträchtlichen körperlichen Schmerzen, zu Verletzungen oder zum Tod führen. Beispiele hierfür sind:

  • Eine Mutter verliert ihre Nerven und schüttelt ihr Kind, weil diese so laut schreit
  • Schlagen, Treten, Anspucken, Kratzen, Beißen, Würgen, Unterkühlen, Einklemmen, Wegsperren, Verbrennen, Verbrühen, Nahrungsentzug
  • Dazu gehören aber auch leichte Ohrfeigen, leicht an den Haaren ziehen, am Arm packen
  • Alles Formen von Gewalt

Erziehungsgewalt
Damit sind Maßnahmen zur Erziehung gemeint, die Sorgeberechtigte an ihren Kindern ergreifen. Ziel dieser Handlungen ist nicht so sehr, die Kinder zu verletzen. Die Integrität des Kindes herabzusetzen. Das „mehr an Macht haben“ ausnützten, um die Kinder gefügig zu machen. Sie sollen dadurch besser hören. Dieser Gehorsam beruht nicht auf Einsicht beruht, sondern allein nur auf Angs. Das ist leider ein häufiges Mittel falsch eingesetzter Erziehungsgewalt. Inwiefern sich Erziehungsgewalt und Misshandlung voneinander unterscheiden, bedarf der Beurteilung durch Fachkräfte, da der Grad dabei sehr schmal sein kann. Den wenn man es sich genauer überlegt ist dies alles auch Gewalt an Kindern. Es bedarf daher Information und Hilfen für Eltern und Kinder.

Sexualisierte Gewalt und ihre Formen

Sexualisierte Gewalt bezeichnet das Ausüben sexueller Handlungen an Kindern, mit oder ohne Körperkontakt. Personenberechtigte, Erziehungsbeauftragte oder andere Personen nutzen dabei das Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnis des Kindes zu ihnen sowie ihre Autorität über das Kind aus Dazu gehört kann auch die Konfrontation des Kindes mit sexuellen Medien, z.B. das Zeigen von Pornos oder nicht altersgerechten Filmen.

Seelische sexualisierte Gewalt
Darunter fallen unangemessene Gespräche mit sexuellem Inhalt, sexuelle Anspielungen, ordinäre und abwertende Bemerkungen in Bezug auf bestimmte Körperteile oder die Sexualität des Kindes, offene Schilderungen sexueller Erfahrungen, die das Kind wegen seines Alters nicht einordnen kann oder – wenn es schon etwas älter ist – gar nicht hören will. Die Eltern sind für die Kinder immer Unisex. Eltern haben in den Augen ihrer Kinder keine Sexualität.
Das Zeigen oder Dulden des Anschauens von Filmen und Videos mit sexuellen bzw. pornographischen Inhalten, da die jüngeren Kinder es meist nicht verstehen können und dadurch ihr Weltbild in Wanken gerät.
Oder die Masche mit dem Freund, der vorgibt, er stecke in finanziellen Schwierigkeiten und die Freundin müsste ja nur mit dem einen ins Bett damit er seine Schulden bezahlen hätte, häufig in Verbindung mit der Erpressung, wenn sie ihn wirklich liebte würde sie das tun, ansonsten könne er sie ja auch gleich verlassen.
Auch bei seelischer, sexualisierter Gewalt ist das Einzelfall- und Altersabhängig. Für jüngere Kinder sind Filme von Oswald Kolle mit Sicherheit dazugehörend, für ältere Jugendliche, die möglicherweise bereits selbst erste sexuelle Erfahrungen gesammelt haben, Vielleicht könnten solche Filme, vor allem wenn sie freiwillig und bewusst vom Jugendlichen angesehen werden möchten, viel eher den Charakter von Aufklärung und Weiterbildung erfüllen. Es wäre auch schön wenn die Schulen ihre Hilfen diesbezüglich auch ausbauen würden.

Körperliche sexualisierte Gewalt
Damit sind physische sexuelle Interaktionen mit dem Kind gemeint, mit und ohne Körperkontakt. Dazu zählt das Berühren von Geschlechtsteilen des Kindes oder die Aufforderung an das Kind, die eigenen oder die Geschlechtsteile anderer zu berühren. Auch erotisch motivierte Küsse, die Manipulation der Geschlechtsorgane des Kindes, sowie Geschlechtsverkehr in allen Formen (oral, vaginal, anal) fallen hierunter.
Wenn zum Beispiel eine erziehungsbeauftragte Person das zu betreuende Kind an den Geschlechtsorganen berührt, obwohl die Situation dies nicht erfordert (beim Windelwechseln o.ä. muss mitunter das Geschlechtsorgan berührt werden).
Oder wenn in einem Verein oder in der Schule Sport gemacht wird und der Coach sich zusammen nackt mit den Kindern duscht. Hier bedarf es ganz viele Unterschiedliche Hilfen die leider viel zu wenig angeboten werden. Den im Verein gibt es so was nicht.

Kinderpornographie 
Dabei werden Minderjährige akustisch oder visuell aufgenommen (Ton, Bild, Film), während sexualisierte Gewalt an ihnen ausgeübt wird. Das Material verbleibt dann beim Täter oder wird weitergegeben, manchmal auch gegen Geld. Ich weiß nicht wehr hier mehr Hilfen benötigt die geschädigten Kinder, die nicht mehr ein noch aus Wissen und das ganze nicht einordnen können. Ja und die Täter die entweder psychisch so gestört sind oder nur Geld damit verdienen wollen. Beides ist nicht tragbar wenn Erwachsenen das tun.

Kinderprostitution
Kinderprostitution liegt vor, wenn die finanzielle Not von Minderjährigen ausgenutzt wird und diese zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder gezwungen werden. Die Täter schlagen aus der sexuellen Ausbeutung von Kindern häufig selbst Profit. Oft werden dabei Kinder auch geschlagen und unter Drogen gesetzt.

Ursachen für Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung und Gewalt

Gewalt und gewalttätige Handlungen gegen Kinder entstehen durch ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen, die sich für Mädchen und Jungen unterschiedlich manifestieren können:

  • Gesellschaftliche und staatliche Gewalt meint, u.a.
  • die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Kindern
  • Geschlechterrollen
  • generelle Haltung gegenüber Gewalt als Konfliktlösungsmuster (verstärkt durch Medien)
  • soziale und ökonomische Ungleichheit
  • Ausgrenzung
  • aktuelle Lebenssituation der Familie
  • Faktoren in der Persönlichkeit und Lebenssituation des Kindes
  • Aspekte in der Persönlichkeit und Lebenssituation von Mutter und Vater sowie
  • Faktoren in den jeweiligen Lebensgeschichten.

Ursachen und Wirkung von Gewalt
Die Familie erscheint besonders anfällig für die unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Mädchen und Jungen aufgrund ihrer Struktur von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen und ihrer privaten und intimen Atmosphäre. Die gefühlsbetonten Beziehungen innerhalb der Familie, die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Familienmitglieder, der Generationenkonflikt, die geschlechtsspezifische Rollenverteilung sind Charakteristika des alltäglichen Familienlebens, zwischen denen immer wieder aufs Neue eine Balance hergestellt werden muss. Es gibt in der Familie wenig allgemein anerkannte und anwendbare Maßstäbe und Orientierungsmuster für die Grenzen bei der Beachtung der körperlichen Integrität oder der in Erziehungsabsicht eingesetzten Mittel. Aktuelle Lebenskrisen wie finanzielle Sorgen, Arbeitsplatzverlust, beengte Wohnverhältnisse, Verlust des Partners/der Partnerin engen darüber hinaus Handlungsspielräume bzw. die Aushandlungsfähigkeiten ein. Überforderung und das Gefühl eigenen Versagens können beispielsweise Misshandlungen oder Vernachlässigung veranlassen.

Da sich die Gewalt gegen Kinder zumeist im Intimbereich der Familie abspielt, liegt das tatsächliche Ausmaß im Dunklen. Ein erhöhtes Risiko Opfer sexueller Gewalt zu werden, tragen Mädchen und Jungen, die zu Gehorsam und Anpassung erzogen werden oder deren Bedürfnisse nach Nähe und Geborgenheit nicht ausreichend befriedigt werden.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Die Bewertung von Gewalt und Misshandlung ist abhängig von der jeweils gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung. So ist in unserer Gesellschaft festzustellen, dass sich die Einstellung zum Einsatz von gewaltförmigen Mitteln in der Erziehung gewandelt hat. Die überwiegende Mehrheit von Erwachsenen lehnt Gewalt in der Erziehung ab. Dennoch besteht zwischen der moralischen Einstellung und dem tatsächlichen Verhalten im Erziehungsalltag eine große Diskrepanz, so die Erfahrungen in der Arbeit mit Eltern.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang der ⇒§ 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).⇐ Seit November 2000 gilt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig.“ Mit diesem Kinderrecht ist ein deutliches Leitbild für die Erziehung formuliert worden. Gewalt als Mittel der Erziehung ist nicht zu rechtfertigen, sondern verletzt die Würde des Kindes. Somit soll dieses Gesetz Klarheit bei der Einschätzung dessen, was in der Kindererziehung zu tolerieren ist, schaffen und die Grauzonen von „noch erlaubt“ bis „nicht mehr hinnehmbar“ aufheben. Die Misshandlung von Kindern und der sexuelle Missbrauch von Jungen und Mädchen erfüllen darüber hinaus Straftatbestände.

Folgen der Gewalt für die Kinder
Gewalt gegen Kinder, sei es in Form körperlicher und seelischer Misshandlung, in Form von Vernachlässigung sowie in Form sexuellen Missbrauchs hat immer Auswirkungen für die Kinder. Welche das sein können, hängt sehr vom Einzelfall ab. Neben Risikofaktoren müssen auch Schutzfaktoren bei der Beurteilung berücksichtigt werden. Bedeutsam sind die Beziehung und Abhängigkeit zum schädigenden Erwachsenen, die Dauer und Intensität der Gewalterfahrungen sowie die Konstitution des Mädchens oder Jungens, die Situation des sozialen Umfeldes bzw. der Familie sowie mögliche vorhandene Bewältigungskompetenzen auf Seiten der Kinder. Allen Formen der Gewalt gegen Kinder innerhalb der Familie ist jedoch gemeinsam, dass die Kinder von den Menschen geschädigt werden, denen sie vertrauen, die sie lieben, von denen sie im höchsten Maße existenziell abhängig sind. Sie erfahren die Gewalt dort, wo sie eigentlich Geborgenheit finden sollten: in ihrem eigenen zu Hause. Hier sollten die Hilfen noch viel genauer und Zielgerichteter ausgerichtet werden. Aber auch hier bekommt man immer wieder zu hören "Nein, danke wir benötigen keine Hilfen, denn es ist ja gar nichts passiert. Bei uns gibt es sowas nicht".

Signale und Gefühle
Die Mädchen und Jungen fühlen sich schuldig, sie schämen sich für das Geschehen. Der Geheimhaltungsdruck ist eine ständige Belastung. Durch Drohungen sind sie eingeschüchtert, sie haben Angst und leben in der ständigen Unsicherheit, wann es wieder passiert. Die von Gewalt in der Familie betroffenen Mädchen und Jungen wollen die Familie zusammenhalten und in der Regel die familiären Beziehungen aufrechterhalten. Sie möchten jedoch die Gewalt beenden. Somit übernehmen sie eine hohe Verantwortung, obwohl die Verantwortung für das Gewaltgeschehen immer bei den schädigenden Erwachsenen liegt.

Aufgrund dieser ambivalenten Gefühle und Einschätzungen trauen sich Mädchen und Jungen oft nicht, jemandem von diesen Erlebnissen zu erzählen und sich Hilfe zu suchen. Oft senden sie jedoch mit ihrem Verhalten Signale. So ist es möglich, dass sich ohne erkennbaren Grund das gewohnte Verhalten des Mädchens oder Jungens ändert. Ängstlichkeit, Leistungsabfall, Rückzugstendenzen, Konzentrationsschwäche, Stimmungsschwankungen, Ruhelosigkeit und Nervosität, Vermeidungsverhalten, sexualisiertes Verhalten oder eigene Gewalttätigkeit können solche möglichen Signale sein. Da es aber nicht die eine, unmissverständliche Verhaltensreaktionen gibt, die auf einen Missbrauch oder eine Misshandlung hindeuten, müssen immer auch alternative Ursachen bzw. Erklärungen für das veränderte Verhalten gesucht und geprüft werden.

Hilfe bei Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch

Gewalt gegen Kinder, eine komplexe Problemlage
Bei Gewalt gegen Kinder handelt es sich um sehr komplexe Problemlagen, die somit auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfe- und Eingriffsmöglichkeiten erfordern. Um entsprechende Handlungsstrategien zu entwickeln, braucht es deshalb fundierte professionelle Kenntnisse, ein umsichtiges Vorgehen und Wissen über die unterschiedlichen Gewaltformen, Hintergründe und Ursachen sowie die damit verbundene Gewaltdynamik. Mittlerweile gibt es in vielen Städten spezialisierte Beratungsstellen für Fälle von Gewalt gegen Kinder bzw. bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Die örtlichen Jugendämter, die Gleichstellungsstellen, freie Träger wie z. B. der Kinderschutzbund verfügen über die entsprechenden Adressen oder halten selbst solche spezialisierten Angebote vor. Erziehungs- und Familienberatungsstellen können ebenfalls zu Rate gezogen werden.

Ursachen und Wirkung
Die genannten Beratungsstellen sollten zur eigenen Unterstützung konsultiert werden, sei es, dass Sie einen Verdacht haben, oder sei es, dass Ihnen ein Mädchen oder Junge von ihren/seinen Gewalterlebnissen erzählt hat. Ihre Beziehung oder Ihre Art des Kontaktes zu einem betroffenen Kind oder zu seiner Familie haben natürlich maßgeblichen Einfluss auf Ihre Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten. Das Gespräch mit anderen hilft auch, die eigenen Wahrnehmungen zu überprüfen. Gerade dann, wenn die Beziehung zu einem Kind sehr eng ist, prägt das die Wahrnehmung und es fehlt gelegentlich die notwendige Distanz für eine problemangemessene Einschätzung. Hier können andere Personen mit ihrer jeweiligen Perspektive helfen, Vermutungen zu bestätigen oder die eigene Wahrnehmung zu korrigieren.

Das oberste Ziel jeder Hilfe ist es,
den Schutz des Kindes vor weiterer Gewalt sicherzustellen. Und dies gelingt in aller Regel nicht durch unüberlegtes, nur den Gefühlen folgendes Handeln. Kinder, die Opfer von Misshandlung und Missbrauch sind, haben eigene Überlebensstrategien entwickelt. Wichtig ist es, betroffenen Kindern als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen und zu signalisieren: „Du kannst mit mir darüber reden und ich glaube Dir“. Das beinhaltet auch, das Kind nicht zu bedrängen, sondern darauf zu warten und zu vertrauen, dass es weitere Gesprächsmöglichkeiten sucht und nutzt.

Ein solches Verhalten bedeutet, die Grenzen des Kindes zu achten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Mädchen oder den Jungen, denn Grenzverletzungen sind ihre bzw. seine Erfahrung. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Jungen oder Mädchen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Gefährdungspotentials sollten Entscheidungen über mögliche Maßnahmen und Handlungsschritte immer gemeinsam mit dem Kind bzw. Jugendlichen überlegt und besprochen werden. Das Kind muss sich darauf verlassen können, dass nicht über seinen Kopf hinweg entschieden wird und es Einfluss auf das weitere Geschehen nehmen kann.

Grundsätzliches
Grundsätzlich gilt bei sexuellem Missbrauch und der Misshandlung von Mädchen und Jungen: Ruhe bewahren und nicht in blinden Aktionismus verfallen! Dies ist leichter gesagt als getan. Denn schließlich löst das Wissen oder der begründete Verdacht von Gewalt gegen Kinder bei jedem heftige Gefühle aus. Wir sind empört, wir sind wütend, wir haben Mitleid mit dem Jungen oder Mädchen, wir möchten die Täter bestraft sehen, wir fühlen uns betroffen, wir können es nicht fassen. Und möglicherweise haben wir eigene Kindheitserinnerungen, die wiederbelebt werden. Mit diesen Gefühlen sollten wir betroffene Kinder verschonen, denn bei heftigen Reaktionen kann es sein, dass sich die Kinder wieder Verschließen oder ihre Aussagen zurückziehen. Sie werden unsicher, ob der ins Vertrauen gezogene Erwachsene die Situation überhaupt aushalten kann.

Nicht immer gleich zu der betreffenden Person gehen/ansprechen
Gewalttätige Erwachsene sollten nicht ohne fachliche Beratung und Unterstützung und entsprechende Hilfeplanung mit dem Vorwurf der Misshandlung oder des Missbrauchs konfrontiert werden. Einerseits ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass der Beschuldigte seine Gewalttätigkeit zugibt, und andererseits könnte dies für das Kind fatale Folgen haben (z.B. Verschärfung der Gewalt gegenüber dem Kind, weitere Drohungen und Einschüchterungen, Kontaktverbote mit anderen).

Selbstverständlich muss erwogen werden, in welchem Maße das Kind gefährdet ist. Bei Gefahr im Verzug sind möglicherweise dringendere Handlungsschritte notwendig. In diesen Fällen sollte man sich an das örtliche Jugendamt wenden, das in Fällen von Gewalt gegen Kinder tätig werden muss. Dort kann man auch anonym im Vorfeld anfragen, welche Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung es für ein Kind gibt. Denkbar ist es ferner, dass es sich um eine Familie handelt, die bereits vom Jugendamt oder einem anderen Träger betreut wird oder dort aus der Vergangenheit bekannt ist.

Die meisten Delikte werden mit dem ⇒STGB Strafgesetzbuch⇐geahndet. Natürlich ist das ⇒BGB⇐ sowie das ⇒SGB VIII⇐ auch nicht außen vor. Da ich aber kein Jurist bin kann und möchte ich an diese Stelle für keine der Delikte jetzt einen Gesetzestext nennen. Falls sie von etwas betroffen sind dann wenden sie sich bitte vertrauensvoll an einen Fachanwalt ihres Vertrauens. Der ist auf jeden Fall in der Lage sie vollumfassend darüber zu informieren.

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