Allgemeines zum Lerncoaching, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe

Allgemeines zum Lerncoaching

Allgemeines zum Lerncoaching was wichtig ist, damit Sie schon mal einen allgemeinen Überblick bekommen

Allgemeines zum Lerncoaching

Genaueres zum Lerncoaching finden Sie auf den verlinken Seiten. Hier möchte ich Ihnen gerne das Allgemeine etwas näher bringen welches für all meine Leistungen gültig hat. Wie es beim Lerncoaching oder der Hausaufgabenbetreuung und der Nachhilfe ablaufen könnte, erfahren Sie auf den speziellen Seiten. Dort können Sie nachlesen, was ich für Ihre Kinder, ihrer Familie oder Sie tun kann.

Spruch von Winston Churchill bei Allgemeines zum Lerncoaching

Die Meinungen der Lehrer und Eltern

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Bemerkung der Lehrer gegenüber der Mutter

Das, was sie bisher geleistet hat, mit der Intensiven Betreuung in der Schule das Begleiten im Unterricht und danach zu Hause. Wir hätten das in dieser Zeit niemals in der Schule leisten können. Dafür haben wir leider zu wenig Zeit.
Ihre Tochter hat einen so guten Notendurschnitt erreicht das sie egal welche Noten sie jetzt noch bekommt auf keinen Fall mehr versetzungsgefährdet ist. Der Notenspiegel hat sich im Durschnitt um 2 Noten verbessert.

Bemerkung der Lehrer gegenüber den Eltern

Das andere der beiden Mädchen hat einen Förderstatus, sie ist stark förderbedürftig bezüglich des Lernens. Aus diesem Grund fällt sie aus der Benotung heraus. Aber auch ihre Leistungen sind von 40 % auf durchschnittlich 80 % gestiegen bei den Leistungen und Punktezahl der Arbeiten. Sie schreibt in der Zwischenzeit die normalen Klassenarbeiten mit. Sie hat sogar beim Mathewettbewerb mitgemacht. Ihre erreichte Punktezahl liegt über dem Durschnitt.

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Das sagten die Eltern zu mir

Ich bin froh und dankbar über das, was du bei meinem Kind geleistet hast. Leider konnte die Schule, obwohl Sie ein Anrecht auf Förderunterricht hat, bisher nur teilweise dem nachkommen, bedingt durch den Lehrermangel. Während dem Homeschooling konnte leider auch kein Förderunterricht stattfinden. Danke, dass du das übernommen hast und meine Tochter so weit gebracht hast.
Du hast so ganz viel Druck aus der Familie genommen.

Das sagten die Mama zu mir

Ich muss mich nicht mehr mit meiner Tochter anlegen wegen den Hausaufgaben, was oft vergebens war. Wir haben in dieser Zeit beide ganz viel gelitten. Die Gefahr der Versetzung ist mehr als gebannt. Es gibt keinen Streit mehr, wenn ich sie nach dem Dienst bei dir abhole. Wir können jetzt viel mehr gemeinsam unternehmen, unsere freien Abende genießen.  Danke für deine Arbeit und dass du uns beiden damit so hilfst.

Ich habe angemerkt, dass dieses Mädchen vermutlich eine Rechenschwäche hat. Ihr Mathematiklehrer unterstützt das ganze und ist der gleichen Meinung. Deshalb geht sie jetzt auch in die differenzierte Diagnostik damit es von der Schule auch offiziell anerkannt wird.
Das ist wichtig für die Zukunft und die weitere Laufbahn in der Schule so wie auch in ihrem zukünftige Berufsleben.

Jetzt aber die Allgemeinen Bedingungen für das Lerncoaching, Hausaufgaben Betreuung und Nachhilfe

Anmeldung und erstes Nachfragen
am Telefon klären wir schon einmal das Wichtigste vorab. Sie erklären mir kurz um was es geht und wir machen dann einen Termin zu einem Erstgespräch aus.

Sie können mich telefonisch erreichen unter den Telefonnummern
Festnetz:    05192 / 96 44 876
Handy:       0162/ 93 63 848
WhatsApp: 0176 / 43 35 51 61

Welche Kontaktmöglichkeit Sie nutzen spielt keine Rolle. Ich freue mich Sie kennenzulernen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Angelika Zündel

Erstgespräch ohne finanzielles Risiko (45 min)
Wir vereinbaren einen Termin zum Erstgespräch bei der ersten Kontaktaufnahme. In diesem Erstgespräch können wir uns  kennenlernen, den Sachverhalt sowie die von uns erwarteten Leistungen klären und die gemeinsamen Rahmenbedingungen. Wir besprechen die Zusammenarbeit.

Im Anschluss an das Erstgespräch übersenden wir Ihnen ein Angebot, das Sie in Ruhe prüfen und anschließend unterschieben an uns zurücksenden können falls sie damit einverstanden sind.
Das Erstgespräch ist für Sie komplett kostenfrei.

Fahrkostenpauschale
Im Regelfall bieten wir alle Leistungen in unseren Räumlichkeiten an. Sollte es im Einzelfall hilfreich oder erforderlich sein, uns an einem anderen Ort zu treffen, fällt eine Wegstrecken- und Fahrzeitpauschale an. Näheres hierzu finden Sie im individuellen Vertrag.

Grundsätzlich gilt, treffen wir uns außerhalb von Munster, erlauben wir uns für jeden gefahrenen Kilometer 0,25 € sowie für jede angefangenen 30 Minuten Fahrzeit eine Fahrzeitpauschale in Höhe von 5,- € in Rechnung zu stellen. Für die Wegstrecken- und Fahrzeitberechnung legen wir Google Maps zugrunde.

Schweigepflicht
Bei allen Tätigkeiten und in allen Ausübung meiner Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Inhalte unterliege ich der Schweigeplicht nach § 203, Abs. 1 StGB. Ich habe zu schweigen. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt nur bei einer Entbindung durch Sie.

Terminabsage
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich frühzeitig zu benachrichtigen.
Falls Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen, erlaube ich mir, ein Ausfallhonorar in der Hälfte des vereinbarten Honorars  in Rechnung zu stellen.
Wenn sie unangekündigt zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, berechne ich das volle Honorar.

Zeitgestaltung
Egal ob Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Lerncoaching, eine Einheit beträgt immer 60 Min.
Bezahlung und Preisbindung
Alle Preise sind Bruttopreise. Für Sie verbindlich sind die in unserem individuellen Vertrag festgelegten Leistungen und Preise.

Ferienzeit
Wird die ausgemachte Leistung während der Ferienzeit fortgesetzt, bleibt es bei dem vereinbarten Honorar. Sie möchten das Ihr Kind auch Ferien hat, dann wird das natürlich Anteilig verrechnet. Ansonsten gelten die im Vertrag individuellen Vereinbarungen.

Noch ein paar allgemeine Hilfen wo und wie man vielleicht das eine oder andere Beantragen könnte

Gerne helfen wir Ihnen dabei oder Begleiten Sie zu den Behörden um sich Auskunft zu holen oder die Anträge abzugeben. Vier Ohren hören mehr als zwei.
Sollte dies nicht funktionieren, finden wir gemeinsam eine Lösung, damit ich, auch wenn Sie nicht so viel Geld haben, Ihrem Kind, ihrer Familie oder Ihnen helfen kann. Fehlende Geldmittel sollen kein Hinderungsgrund sein damit Ihr Kind zum Beispiel die dringende Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung, die es dringend benötigt, nicht bekommen kann. Auch das Lerncoaching gehört dazu, ebenso wie die Auskunft und Hilfe bezüglich Umgang. Sprechen Sie mich einfach an, fragen Kostet nichts und ist kein Grund sich zu schämen. Denken Sie dabei immer an Ihre Kinder.

Nachhilfe, Nachhilfeunterricht oder Lernförderung – all das sind unterschiedliche Wörter, die eine Möglichkeit zur Verbesserung der schulischen Leistungen ausdrücken. Wann übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Nachhilfe, wenn die Eltern des Schülers Bürgergeld beziehen?

Schulische Leistungen müssen beeinträchtigt sein

In einigen Fällen kann das Jobcenter die Kosten für Nachhilfeunterricht übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Jobcenter kann in der Regel Nachhilfeunterricht für Kinder und Jugendliche finanzieren, wenn deren schulische Leistungen aufgrund einer Lernschwäche, einer Behinderung oder einer sozialen Benachteiligung beeinträchtigt sind.

Um die Kosten für Nachhilfeunterricht zu übernehmen, müssen Sie jedoch in der Regel einen Antrag beim Jobcenter stellen und nachweisen, dass Ihr Kind eine spezifische Unterstützung benötigt, um seine schulischen Ziele zu erreichen. In der Regel müssen Sie auch eine Bestätigung der Schule oder des Klassenlehrers Ihres Kindes vorlegen, die die Notwendigkeit der Nachhilfeunterstützung bestätigt.

Lernförderung als Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Kostenübernahme für eine Lernförderung bzw. den Nachhilfeunterricht zählen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese sind ein spezielles Angebot für Familien, die Bürgergeld beziehen und deren Kind oder Kinder an Bildungs- und Freizeitaktivitäten teilnehmen wollen. Die Leistungen werden vom Jobcenter finanziert und bieten finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren.

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören unter anderem:

  • Kostenübernahme für Schulbedarf (z.B. Schulbücher, Schreibmaterialien)
  • Übernahme von Lernförderungskosten (z.B. Nachhilfeunterricht)
  • Übernahme von Teilnahmegebühren für Sportvereine, Musikschulen oder andere Freizeitaktivitäten
  • Übernahme von Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten
  • Zuschüsse für den Besuch von Ferienfreizeiten oder Feriencamps

Familien mit einem geringen Einkommen oder Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld können einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Die genauen Voraussetzungen und Antragsverfahren können bei der zuständigen Stelle vor Ort , also dem Jobcenter, erfragt werden.

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