Fachtagungen SGB VIII
Fachtagungen SGB VIII
Diese Fachtagungen SGB VIII sind eine wichtige Erweiterung für meine Weiterbildungen / Ausbildungen. Viel Wissen wird in diesen Weiterbildungen / Ausbildungen vermittelt. Das eine oder andere Thema fehlt oder wird nicht ganz so vertieft. Ich bin aber ein Mensch, der nach Möglichkeit alles wissen möchte. Habe ich das Gefühl es ist nicht ausreichend dann mache ich mich auf die Suche nach Fachtagungen, die mir dieses Wissen vervollständigen oder na sagen mir mal auffüllen kann. Die Fachtagungen SGB VIII ist ein nicht ganz einfaches Thema. Die Gesetzgebung ist sehr kompakt und mit ganz vielen Querverweisen auf andere SGB-Gesetze gespickt. Aber auch der Disput zwischen den Gerichten und dem SGB VIII ist nicht so einfach zu verstehen. Den das SGB VIII ist ein Gesetzt was für die Kinder und Jugendhilfe gemacht wurde. Vertreten durch das Jugendamt. Das Gericht ist dem Jugendamt nicht weisungsbefugt. Auch muss das Jugendamt nicht das machen was das Gericht in einer Verfügung oder Beschluss verfügt. Auf der anderen Seite kann das Jugendamt sogar Beschlüsse anfechten. In diesem Dilemma stecken die Kinder und die Eltern und müssen teilweise machtlos zuschauen.
Falls ich einer Beschreibung der Person, welche das Wissen vermittelt, habhaft werden konnte habe ich diese in die Broschüre mit aufgenommen. Es ist mir wichtig das Sie wissen wer als Moderator mir das Wissen vermittelt hat. Darunter sind Namen, die nicht ganz unbedeutend sind auf Ihrem Fachgebiet.
Ich habe mir erlaubt Ihnen das Ganze in Form einer Broschüre zu zeigen. Sie haben dadurch die Möglichkeit sich das in aller Ruhe anzuschauen. Ich stelle auch eine PDF-Datei zur Verfügung.
Vorläufige Inobhutnahme, Inobhutnahme und Verfahrensrecht
Die (vorläufige) Inobhutnahme stellt einen komplexen Verwaltungsakt dar, welcher mit einem Vollzugselement, einem Clearingverfahren sowie einer sozialpädagogischen Versorgung und Betreuung einhergeht. Auch kann eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden, dem Verwaltungsgericht und dem Familiengericht erforderlich werden. Im Rahmen des Seminars werden diese wichtigen Aspekte intensiv beleuchtet und die Schnittstellen, einschließlich des Verfahrensrechts, zu Behörden und Gerichten dargestellt.
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Jugendämtern und Beratungsstellen. Das Seminar ist aber auch für diejenigen geeignet, die sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Ablauf der vorläufigen Inobhutnahme vertraut machen wollen.
Der Referent (Prof. Dr. Jan Kepert) ist Mitherausgeber des LPK-SGB VIII.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Promotion zum Dr. jur. an der Universität Mannheim. Jan Kepert war von 2002 bis 2009 in leitender Funktion in der Landesverwaltung Baden-Württembergs (Regierungspräsidium Stuttgart, Innenministerium Baden-Württemberg, Landratsamt Karlsruhe, Regierungspräsidium Freiburg) tätig. Seit 2011 lehrt er als Professor für öffentliches Recht mit Schwerpunkt auf dem Kinder- und Jugendhilferecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl. Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat im Jahr 2019 für die Landesregierung Baden-Württemberg das Thema Kinderschutz und Datenschutz begutachtet (s. Abschlussbericht Kommission Kinderschutz Staufen, Band I und II). Vergleichbare Rechtsfragen hat er im Sommer 2020 für das Sozialministerium des Saarlandes begutachtet. Jan Kepert hat zudem als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beim Projekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe-Betroffenen eine Stimme geben“ mitgewirkt und hat als Sachverständiger in Landtagen und im Bundestag in Anhörungen mitgewirkt.
Live-Online - SGB VIII für Verfahrensbeistände
Die Kinder- und Jugendhilfe wird im SGB VIII geregelt. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verändert maßgeblich deren Strukturen. Zukünftig soll das Jugendamt noch offensiver mit mehr Partizipation der Adressaten handeln. Wechselwirkungen zwischen dem BGB, dem FamFG und dem SGB VIII sind häufig extrem relevant im familiengerichtlichen Verfahren. Ob Sorgerecht, Umgang oder geschlossene Unterbringung, immer wieder steht und fällt der Ausgang auch mit den angebotenen Hilfen. Häufig gibt es auch unterschiedliche Haltungen oder Einstellungen bei Gericht, Jugendamt und den Familien über die Frage, welche Hilfen geeignet und notwendig sind. Verfahrensbeistände können sich noch handlungssicherer in vielen Verfahren bewegen, sofern ihnen die Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen nach SGB VIII bekannt sind.
Inhalt:
· Rollen der Hilfsadressaten, des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes in Abgrenzung zueinander
· Ablauf des Hilfeplanverfahrens
· Antragsrecht - wer beantragt Hilfen
· Teamentscheidung oder Entscheidungswege im Jugendamt
· Von der Beratungsstelle bis zur aufsuchenden Hilfe; welche Hilfen gibt es?
· Regeln für die Prüfung der Hilfen; wann ist eine Hilfe geeignet und notwendig?
· Steuerungsverantwortung des Jugendamtes
· Dissens zwischen Jugendamt und Gericht (Zuständigkeiten in Abgrenzung Familiengericht / Verwaltungsgericht)
Referenten:
Andrea Stroet, Organisationsberaterin M.A., Diplom-Sozialarbeiterin, Verfahrensbeistand, Supervisorin DGSv1. Organisationsberaterin M.A., Diplom-Sozialarbeiterin, Verfahrensbeistand, Supervisorin DGSv1
Organisationsberaterin Master of Arts (Universität Kassel), Supervisorin DGSv, Diplom-Sozialarbeiterin (langjährige Erfahrung in der stationären und ambulanten JH), VFA (allgemeine innere Verwaltung des Bundes), Verfahrensbeistand, gerichtsbestellter Einzelvormund, Auslandserfahrung (Australien), Studium der Rechtswissenschaften (WWU Münster).
Broschüre Fachtagungen SGB VIII
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