Beitragsbild für den Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Ein lachender Junge bei einem Begleiteten Umgang

Ein Begleiteter Umgang ist eine Chance für Ihr Kind damit es wieder unbeschwert lachen kann, denn es braucht beide Elternteile

Ein Papa auf einem Steg bei einem Begleiteten Umgang

Für die Eltern ist es die Chance für eine unbeschwerte Zeit mit ihrem Kind

Erst einmal Grundsätzliches für die Tatsache das es ein Begleiteter Umgang ist und die Umgangsbegleitung ist die Person welche den Umgang begleitet

Was ist eine Umgangsbegleitung

Die Umgangsbegleitung beruht auf der Bestimmung des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB⇐. Danach kann das Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Sie kann bei der Anbahnung, der Wiederherstellung oder Weiterführung des Umgangskontaktes helfen oder zu unterstützen dienen. Das Ziel einer Umgangsbegleitung das sich beide Elternteile sicher fühlen können. Sie soll auch dabei helfen das sich die Umgangskontakte  verselbstständigen. Der Dritte kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein oder eine Private Person sein. Wird eine Umgangsbegleitung der begleitete Umgang von einer Einrichtung der Jugendhilfe gewährleistet, muss das Jugendamt zuvor ausdrücklich erklärt haben, dass es den begleiteten Umgang als Jugendhilfeleistung gewähren wird (⇒§ 18 Abs. 3 S. 4 SGB VIII⇐). Denn die Umgangsbegleitung ist grundsätzlich erstmal Aufgabe des Jugendamtes nach § 18 Abs. 3 SGB VIII.⇐ Allerdings ist das Jugendamt hierzu nicht verpflichtet. Hier kommt der bekannte Konflikt zum tragen, das Gericht kann anordnen, ist dem Jugendamt aber nicht weißungsbefugt.

Begleiteter Umgang wer kann diesen anordnen?

‌Grundsätzlich wird ein Begleiteter Umgang vom Familiengericht angeordnet. Außerdem kann man auch beim Jugendamt einen Antrag darauf stellen. Und: Auch die Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten und Umgangsberechtigten können sich privat über eine Umgangsbegleitung verständigen.

Diese besondere Situation fordert Eltern und Kind, gerne unterstütze ich dabei wertschätzend und lösungsorientiert.

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang, daher ist die Frage nicht, ob Umgang stattfinden soll, sondern wie! In manchen Situationen ist es erforderlich, dem Kind oder den Kindern einen geschützten Rahmen zu geben und bei inadäquatem Verhalten einzuschreiten. Lernprozesse und Hilfestellungen im Alltag mit Kind sind ebenfalls Aufgaben, die während der Begleiteter Umgänge angeregt werden, beispielsweise in der Säuglings- und Kleinkindversorgung, Freizeitgestaltung, Lernunterstützung oder beim Bindungsaufbau.

Begleiteter Umgang und den dazugehörigen Einzelheiten auch was die Umgangsbegleitung angeht

Ich will Umgang auch wenn es ein Begleiteter Umgang ist

Begleiteter Umgang für Ihre Kinder und deren Eltern

Häufig kommt es nach einer Trennung zu Konflikten zwischen den Eltern. Es kommt vor, dass sie nach der Trennung nicht mehr miteinander reden wollen oder können. Die Situation gerät in Gegenwart der Kinder außer Kontrolle. Dennoch wollen beide Elternteile für ihre Kinder da sein, doch oft geraten sie dabei an ihre Grenzen.

In einer solchen Situation kann eine Umgangsbegleitung und der Begleiteter Umgang hilfreich und als Unterstützung dienen, den Kontakt zu beiden Eltern aufrecht zu halten und Konflikte zu vermeiden.

Wenn Konflikte bestehen bleiben, und in manchen Fällen im Beisein der Kinder ausgetragen werden, führt dies zur Verunsicherung der Kinder. Eine unbeschwerte Zeit mit dem jeweiligen Umgangsberechtigten Elternteil zu genießen, wird dann schwierig.

Mehr noch als die Eltern unter der Trennung leiden, leiden die Kinder. Loyalitätskonflikte, Zurückziehen, Probleme in Kita und Schule können die Folgen sein. Aber das ist noch nicht alles, inzwischen gibt es viele Studien wie die Petra Studie worin auch der bekannte Psychotherapeut für Kinder, Dr. Stefan Rücker beteiligt war. Aber auch Anna Pelz Elterncoach, systemische Therapeutin, Soziologin, gerichtlich vereidigte Fachübersetzerin widmet sich seit vielen Jahren der Elternkind Entfremdung.
Viele neuere Fachbücher die nicht von anno dazumal sind, sondern ein neueres Datum haben, findet man als Inhalt die Elternkind Entfremdung.
Aber es ist meist bequemer an was altem festzuhalten als was neues zu lernen.
Doch soweit muss es nicht kommen. Die Umgangsbegleitung kann auch bei der Übergabe des Kindes helfen.

Ein Papa spielt mit seiner Tochter auf einem Spielplatz bei einem Begleiteten Umgang

Ein Begleiteter Umgang was ist das eigentlich

Ein begleitender Umgang ist gemeinsame Zeit zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Dieser Begleiteter Umgang kann auch von uns begleitet werden. Die Umgänge sollen unbeschwert und schön für beide werden.
Besonders wenn die Eltern zerstritten sind und sich gegenseitig nicht mehr vertrauen können, kann ich durch eine Begleitung die Ängste genommen werden.
So kann ein Trennungskind die wichtige Zeit mit dem anderen Elternteil genießen. Begleiteter Umgang macht auch dann Sinn, wenn das Kind einen Elternteil noch gar nicht kennt und durch die Begleitung Sicherheit und Stabilität findet.
Ob begleitender Umgang gelingt, hängt aber auch sehr viel von den getrennten Eltern ab.
Wenn Worte und Taten oder Körperhaltung nicht zusammenpassen, kann im schlimmsten Fall auch eine Umgangsbegleitung nicht erfolgreich sein.
„Geh du nur zu Papa / Mama, du freust dich ja darauf“ mit Tränen und ablehnender Körperhaltung ausgesprochen, bringen das Kind in einen Gewissenskonflikt. Genau genommen fühlt es sich erpresst. Ich habe Spaß mit Papa während Mama total traurig ist, ich geh toben und Papa weint, … das will ein Kind nicht. So sehr es sich auf die Zeit freut, es will niemand weh tun.
Ihrem Kind geht es während des begleitenden Umganges gut, dafür sorge ich. Versuchen Sie für kurze Zeit loszulassen und gönnen Sie. Das sind sie ihrem Kind schuldig.
Dies ist sogar im Gesetzestext verankert. Im BGB §1684 Absatz 2 es nennt sich Wohlverhaltenspflicht
-->(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. <-- 

Das Jugendamt und davor eine Frau mit einem Antrag in der Hand

Begleiteter Umgang wo sollte man diesen beantragen?

1. Sie stellen einen Antrag bei Gericht und fordern ihr Umgangsrecht ein. Das Familiengericht entscheidet dann, wie wann und wo der Umgang stattfinden wird. Dabei muss es nicht zwingend ein Begleiteter Umgang sein. Das hängt meist von der Gegenseite ab und wie diese sich verhält.
Aber es ist davon auszugehen, wenn man seinen Umgang einklagen muss, dass die Gegenseite nicht unbedingt kooperativ ist. Meist stimmt die Gegenseite nur einem Begleiteter Umgang zu und dieser wird wenn es das Familiengericht für richtig hält in einem Beschluss festgelegt.

2. Mit diesem Beschluss geht man dann zum Jugendamt und beantragt den begleitenden Umgang. Wenn das Jugendamt nicht schon bei der Verhandlung dabei war. Der Antrag muss aber trotzdem dort gestellt werden. Die entscheiden dann, ob es notwendig ist, und ob es überhaupt sind macht. Denn das Jugendamt muss dem Beschluss nicht folgen. Begleiteter Umgang kann auch einfach abgelehnt werden.
Begleiteter Umgang findet wenn genehmigt, Erfahrungsgemäß in den Räumlichkeiten des Jugendamtes oder in einer dem Jugendamt angeschlossenen Erziehungsberatungsstelle statt. Sind dort keine Plätze frei kommen Caritas und andere freie Träger zum Einsatz. Das ist von JA zu JA unterschiedlich. Diese Prozedur ist notwendig weil das JA den Begleitenden Umgang auch bezahlt.

Zwei Personen an einem Tisch dahinter ein Richterpult mit Richterin

Eine weitere Möglichkeit, der Wahl einer Person seines Vertrauens

Eine weiter Möglichkeit ist das man sich vor der Verhandlung schon mal nach einer geeigneten Person umschaut. Diese Person sollte kein Familienmitglied, oder befreundete Person sein. Sie sollte möglichst neutral bleiben können. Diese Person dann bei der Gerichtsverhandlung nennen. Das Jugendamt prüft dann ob diese Person geeignet ist den Umgang zu begleiten. Die Kosten dürfen die üblichen Kosten für Begleiteter Umgang nicht höher sein als beim Jugendamt.  Bei dieser Art der Möglichkeit kann man ruhig die Paragrafen § 5 und § 10 des SGB VIII ins Spiel bringen. Leider kennen die wenigsten diese Möglichkeit.
Man muss bei dieser Möglichkeit aber beachten warum es der Begleiteter Umgang sein soll. Das kommt nur bei normalen Streitigkeiten bezüglich des Umgangs in Frage. Bei verdacht oder festgestelltem Missbrauch, Drogen, Gewalt, oder Psychischer Erkrankung des Umgangsberechtigten Elternteils muss diese Neutrale Person eine Fachkraft sein die dann gegebenenfalls richtig und Zeitnah eingreifen kann. Da wird es schwer werden das JA davon zu überzeugen. Da bedarf es schon die nötigen Qualifikationen.

Begleiteter Umgang eine Absprache mit der Umgangsbegleitung

Die beste aller Möglichkeiten die viele Vorteile hat.

Das ist für die Kinder die Möglichkeit, welche ich für die beste halte. Sie ist zwar etwa die Methode, die etwas mehr Zeit kostet und die man selbst bezahlen muss. Aber die Vorteile sind nicht von der Hand zu weißen.

  • Man hat das Jugendamt nicht mit im Boot
  • Man benötigt kein zeitaufwendiges Gerichtsverfahren
  • Man kann die sich die Anwälte und die Kosten dafür sparen
  • Man kann sich Termine aussuchen, die auch ins Leben beider Familien passen
  • Man muss das Kind nicht unnötig vor Gericht und JA zehren
  • Man kann auf diese Art und Weise Umgangspfleger und Begleiteter Umgang zusammenbringen
  • Zuletzt lernen die Eltern hoffentlich sich zumindest auf der Elternebene wieder vertrauen und zumindest bindende Absprachen zu vereinbaren und diese auch zu halten
  • Das alles kann man dann schriftlich festlegen in einer Umgangsvereinbarung und diese dem Familiengericht zu Sichtung vorlegen damit sie in einer vom Gericht gebilligten Beschluss/Vergleich gefasst wird.
  • Es ist eine gelebte Umgangsvereinbarung die für alle Beteiligte das beste ist besonders für die Kinder
  • Man ist nicht vom Jugendamt abhängig und braucht auch keine Angst haben das die Berichte in die eine oder andere Richtung tendieren.

Dazu benötigt man folgendes:

  • Eine Fachperson die dies alles bewerkstelligen kann. Besonders den Konflikt der beiden Parteien in den Griff bekommen.
  • Man benötigt Berichte über die Umgänge die Übergabe den ganzen Verlauf für das Gericht nicht beschönigt den die Berichte werden mit beiden Parteien besprochen.
  • Das Wichtigste ist aber das beide Elternteile es zum Wohle der/des Kindes auch wollen, um somit die ganze Situation zu entschärfen. Nur dann kann es funktionieren. Ja und leider auch etwas Geld, aber das, was man für die Anwälte und Gerichtverfahren ausgeben würde kann man dann ja dafür hernehmen. Zudem hat man die Möglichkeit sich die Kosten zu teilen. Je nach Absprache wird dann ein Festbetrag oder Stundenabrechnung vereinbart.
Ein Papa mit seinem Kind in einem Spielzimmer bei einem Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang wo wann und wie findet dieser eigentlich statt?

Die Wahl der Räumlichkeiten hängt immer davon ab welche Institution diesen Umgang ausrichtet. Es können Spielzimmer sein, wo dann die Umgangsbegleitung mit im Raum ist. Eine etwas beklemmende Situation besonders für den Umgangsberechtigten der dies meist nur aufgrund eines Beschlusses so macht. Es ist die einzige Möglichkeit sein Kind sehen zu können. Daher ist die Anspannung auch entsprechend und das überträgt sich leider auch meistens auf das Kind.

Manche Institutionen lassen sich auch auf Umgänge auf Spielplätzen oder einem Spaziergang ein. Das ist aber eher selten. Dann gibt es noch die Möglichkeit die Umgänge in der gewohnten und vertrauten Umgebung des Kindes zu veranstalten. Das muss nach einem aktuellen Gerichturteil der nicht Umgangsberechtigte Elternteil dulden und für diese Zeit die Räumlichkeiten sogar verlassen damit der Begleiteter Umgang ungezwungen und ohne Beeinflussung stattfinden kann.

Man ist hat sehr eingeschränkt was die Möglichkeiten angeht. Es kommt aber auch immer darauf an wie die Umgangsbegleitung macht und welche Anweisungen diese hat.

Ein Papa mit seiner Tochter in einem Zoo wärend eines Begleiteten Umgang

Begleiteter Umgang mit einer Fachperson seiner Wahl

Ja und dann gibt es die Möglichkeit der Fachperson seiner Wahl, welche dann unbegrenzte Möglichkeiten bieten kann. Je nach Absprache mit beiden Elternteilen.

Man sollte dabei das Wetter und die Gegebenen Situation der jeweiligen Person anpassen, welche den Umgang hat.
--> Man kann zusammen ein Eis essen gehen.
--> Dann wieder einen gemeinsamen Spaziergang machen wo das Kind sein Fahrrad, Laufrad, Roller, Dreirad, Kettcar mitnimmt.
--> Wenn man in einer Stadt lebt wo vielen Spielplätze sind die nicht so weit voneinander entfernt liegen bittet sich ein Spielplatzhopping an. Da geht man einfach von Spielplatz zu Spielplatz.
--> Bei Regenwetter kann man auch einen Indoorspielplatz besuchen oder ein Schwimmbad.
--> Tierparkbesuche sind auch immer ein Erlebnis für Kinder.
--> Wie schon erwähnt die Räumlichkeiten falls vorhanden der ausgewählten Fachperson.
--> Bei dem Kind und in dessen gewohnten Umgebung.
--> Bei der Umgangsberechtigten Person wenn sich die Räumlichkeiten dazu eignen
--> Verwandten Besuche sind auch möglich damit der Kontakt nicht abbricht.
--> Oma und Opa freuen sich bestimmt auch ihren Enkel wiederzusehen. Den oft bricht der Kontakt zu dieser Seite ab. Es gibt so viele Möglichkeiten wie es auch unterschiedliche Trennungssituationen gibt.

Begleiteter Umgang ist auch Online möglich

Ich wohne zu weit weg um die Umgänge regelmäßig wahrnehmen zu können, oder der Beruf lässt es nicht zu. Ich habe mein Kind eine Ewigkeit nicht gesehen und wir müssen uns erstmal wieder kennenlernen.

Die moderne Technik macht es möglich. Seit der Pandemie sind Videokonferenzen kein Fremdwort mehr und haben Einzug in das alltägliche Leben gehalten.
Auch für Kontakt Anbahnungen oder für Umgangs Situationen, die eine persönliche Begegnung nur bedingt möglich machen ist diese Art der Umgänge eine tolle Art. Egal warum und wieso, auch hier gibt es die Unterschiedlichsten Möglichkeiten gemeinsam per Videochat Zeit zu verbringen.

  • Der Umgangsberechtigte liest eine Geschichte vor oder lässt sich vom Kind eine Geschichte vorlesen.
  • Man kann gemeinsam ein Spiel spielen. Menschärger dich nicht oder ein anderes Brettspiel. Einzige Vorrausetzung das beide das gleiche Spiel haben. Auch ein Memory ist machbar.
  • Gemeinsam basteln, Lego bauen, malen usw.
  • Auch für die Streber gibt es die Möglichkeit gemeinsam Hausaufgaben zu machen, oder für eine Arbeit zu lernen.
  • Kochen und Backen geht so auch.
  • Man muss also nicht vor den Geräten sitzen und nicht zu wissen, was man sagt. Je nach der Fantasie des Umgangsberechtigten oder den Interessen des Kindes angepasst sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig.
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